OBERFLAECHENREINIGER 1 Liter
VHB KUNSTSTOFF 3M
Preiseinheit: 1 STCK
Originalbezeichnung: OBERFLAECHENREINIGER 1L
Product: OBERFLAECHENcleaner 1 Liter
3M™ VHB-Oberflächenreiniger (Very High Bonding Cleaner)
Zum Reinigen von Kunststoffen beim Einsatz von Kunststoffreparatur-Material. Vor der Reparatur müssen Kunststoffteile gründlich gesäubert werden, damit ein effektiver Verbund möglich wird.
Inhalt: 1 Liter
: 6
Hersteller Nr.: 3M 08986
EAN: 4001895887406
Leider ist es uns aus diesem Grund nicht möglich eine genaue Angabe zu Ihrem Fahrzeug (Roller, Motorrad, oder Quad) zu machen.
Das bedeutet auch: Besonderheiten wie Bauform bei Batterien, der Sockel bei Lampen und der Motorentyp bei Ölen müssen selber geprüft werden.
Es ist auch möglich, dass kleiner Umbauarbeiten an Karosserie oder angrenzenden Teilen notwendig sein werden, bei Optik- und Stylingteilen.
Wir empfehlen, dass Sie das Produktbild vor der Bestellung prüfen.
Bitte kontaktieren Sie unseren Kundensupport bei weiteren Fragen oder wenn Sie mehr Informationen benötigen.
Signalwort
Gefahr.
Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung:
GHS02 (Flamme)GHS07 (Ausrufezeichen)
Produktidentifikator (enthält):
Chemischer Name CAS-Nr. EG-Nummer Gew. -%
2-Propanol 67-63-0 200-661-7 60 - 90
Gefahrenhinweise (H-Sätze):
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise (P-Sätze)
Prävention:
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten.
Nicht rauchen.
P261A Einatmen von Dampf vermeiden.
Reaktion:
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P370 + P378 Bei Brand: Löschmittel für entzündliche Flüssigkeiten wie z.B. Trockenlöschmittel oder
Kohlendioxid zum Löschen verwenden.
Hinweise zur Einstufung / Kennzeichnung:
Aktualisiert aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien.
Sonstige Gefahren
Keine bekannt.